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Herzschrittmacher-Kontrolle

Die Programmierung eines Herzschrittmachers sollte optimal an den Patienten angepasst werden. Veränderungen, die vom Gerät oder vom Herzen ausgehen, können eine Änderung der Programmierung nötig machen. Um solche Veränderungen möglichst früh zu entdecken, werden regelmäßig Kontrollen des Schrittmachers durchgeführt. Meistens erfolgen sie ein bis drei Monate nach Implantation. Bei normalem Verlauf sind weitere Kontrollen in sechs- bis zwölfmonatigem Abstand ausreichend. Sie können entweder in einer Schrittmacher-Ambulanz einer Klinik oder in der Praxis eines Kardiologen durchgeführt werden.

Die Schrittmacher-Kontrolle wird mit Hilfe der sogenannten Telemetrie durchgeführt. Hierbei werden Informationen vom Schrittmacher auf das Programmiergerät, einem kleinen Computer, übertragen, indem eine Empfangsspule, der „Kopf“, von außen über den Schrittmacher gelegt wird. Gleichzeitig wird die elektrische Herztätigkeit mit einem normalen EKG auf einem Monitor verfolgt.

Bei der Abfrage werden zunächst wichtige Parameter des Gerätes überprüft. Dazu gehören die Batteriespannung und der Widerstand in den Schrittmacherelektroden. Im Vergleich mit den Werten der vorangegangenen Kontrolle lässt sich so zum einen ein Abfall der Batterieladung und zum anderen eine Änderung der Materialeigenschaften der Elektroden bestimmen.
Anschließend werden zwei weitere wichtige Werte bestimmt, nämlich die Wahrnehmung und die Reizschwelle.

Wahrnehmung bezeichnet die elektrische Herzaktivität, die vom Schrittmacher als eigene Herztätigkeit erkannt wird. Dieser Wert muss bestimmt werden, weil – sofern eine eigene Herztätigkeit vorliegt – der Schrittmacher in diesem Moment nicht arbeiten darf. Die abschließende Programmierung des Geräts muss also diesen Wert berücksichtigen. Um die Wahrnehmung zu überprüfen, muss der Schrittmacher kurzfristig langsamer als die eigene Herztätigkeit eingestellt werden. Dies kann als unangenehm empfunden werden, meistens als Schwindel- oder Übelkeitsgefühl.

Mit der Bestimmung der Reizschwelle wird überprüft, wieviel Energie vom Gerät abgegeben werden muss, damit das Herzgewebe darauf reagiert. Für diesen Test muss der Schrittmacher für kurze Zeit schneller als der eigene Herzschlag eingestellt werden, damit nur die Schrittmachersignale gemessen werden. „Gut“ ist eine möglichst niedrige Reizschwelle (z.B. 0,5 V), da dann weniger Strom verbraucht werden muss. Auch dieser Wert geht in die abschließende Programmierung mit ein, damit bis zur nächsten Kontrolle eine sichere Herzstimulation gewährleistet ist. Eine Schrittmacher-Kontrolle dauert insgesamt zehn bis fünfzehn Minuten.

Nachdem alle Parameter überprüft worden sind, wird entschieden, ob die vorherige Programmierung beibehalten werden kann, oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen.

Die endgültige Programmierung und alle Messwerte werden in den Schrittmacher-Ausweis eingetragen. Dieser muss zu jeder Kontrolle mitgebracht werden, damit ein Vergleich mit den alten Werten möglich ist. Dies ist besonders wichtig, wenn die Kontrolle einmal nicht durch den normalerweise betreuenden Arzt stattfindet.

Außerdem sollte der Ausweis immer mitgeführt werden, damit er bei Unfällen oder bei Situationen mit Elektro- oder Magnetfeld erzeugenden Geräten (z.B. Kernspin-Untersuchungen oder Personenkontrollen) vorgezeigt werden kann.